Verdienstausfall für Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter
Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die eine Maßnahme betreuen, die nach den Förderungsbereichen, des Landesförderplans "Familie und Jugend" Hamburg, gefördert wird oder den Bedingungen für eine Förderung nachweislich entspricht, können einen Zuschuss zur Minderung des Verdienstausfalles erhalten. Diesen Zuschuss können auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Erstausbildung zum/zur Jugendleiter/in erhalten. Voraussetzung ist die Gewährung eines Jugendleitersonderurlaubes und eine gültige Jugendleiter-Card bzw. eine (vorläufige) Ersatz-Card.