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Juleica-Beantragung während der Corona-Pandemie
Die Bundeszentralstelle Juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich auf ein einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2020 verständigt, um auch in Krisenzeiten eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie / beachtet die wichtigen Juleica-Hinweise für das Jahr 2020 bzgl. folgender Juleica-Prozesse:
- Automatische Verlängerung bis zum 31.12.2020 für Juleica-Karten, die zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden.
- Anerkennung und Durchführung von Online-Seminaren/Webinaren/digitalen Ausbildungsmethoden für Grundausbildung und Verlängerungsausbildung im Juleica-Verfahren.
Detailierte Infos sind unter https://go.dbjr.de/juleica2020 zu finden.
Die LZS ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland. Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind deshalb unbedingt zu beachten.


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