Qualifikation

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert.

Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden).

Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Zusätzlich wird bei der  Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

Für die Jugendarbeit gibt es mit der Juleica eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche.– Ein vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche, gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements.

Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) geprüft und befürwortet werden. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass die/der Antragsteller*in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Jugendleiter*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer*innen die Juleica besitzen.
Bei den meisten Jugendverbänden in Deutschland ist die Juleica (bzw. wenigestens die Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung) die Voraussetzung dafür, dass junge Menschen selber verantwortlich eine Jugendgruppe leiten oder eine Ferienfreizeit betreuen dürfen.

Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter*in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.