Rund um die Juleica

Häufige Fragen - und unsere Antworten

Du hast eine Frage rund um die Juleica? Dann helfen dir sicherlich unsere FAQs weiter.

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Was ist die Juleica?

Die Jugendleiter*innen-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

Für wen ist die Juleica?

Die Jugendleiter*innen-Card erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.

Kann ich auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit als Sozialpädagog*in/Lehrer*in/Erzieher*in ohne zusätzliche Ausbildung eine Juleica beantragen?

Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica ist, dass der/die Jugendleiter*in im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist. Die Länder haben darüber hinaus unterschiedliche Bestimmungen über die Ausbildungsvoraussetzungen bzw. -Anerkennung und deren Nachweise (siehe: Landesregelungen).

Ich habe die Juleica verloren - was mache ich nun?

Bitte wende dich an deinen Träger. Dieser kann entweder selbst einen Neudruck beauftragen oder den zuständigen öffentlichen Träger darum bitten. (Das hängt davon ob, ob dein Träger selbst den zweiten Genehmigungsschritt vollzieht oder nicht.)

Was kann ich mir aus dem Studium oder an ehrenamtlicher Erfahrung anerkennen lassen?

Das ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Wende dich an deinen Jugendverband oder an die zuständige Landeszentralstelle.

Wo finde ich Aus-/Fortbildungen für die Juleica?

Welche Möglichkeiten es in deiner Nähe gibt, erfährst du bei deinem Jugendverband, Landesjugendring oder der örtlichen Jugendpflege. Zudem findest du Aus- und Fortbildungen auf www.juleica-ausbildung.de. Bitte beachte dabei die in deinem Land gültigen Juleica-Regelungen.

Kann man die Aus-/Fortbildung in dem einen Bundesland machen und die Juleica in einem anderen Bundesland beantragen?

Ja. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aus-/Fortbildung alle in den jeweiligen Ländern vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt oder die fehlenden Teile in dem jeweiligem Land nachgeholt werden. Dies muss die zuständige Landeszentralstelle entscheiden, in dessen Bundesland die Card ausgestellt werden soll. Natürlich muss auch der jeweilige Träger, der dann auf der Card stehen soll, zustimmen. Wichtig: Die Entscheidung über die Anerkennung der Aus-/Fortbildung bzw. die Ausstellung der Juleica trifft das Land, in dem die Card beantragt werden soll und der Träger, der dann drauf steht (bei dem man ehrenamtlich tätig ist).

Was brauche ich, um die Juleica zu verlängern?

Bitte prüfe, welche Voraussetzungen in deinem Bundesland für die Verlängerung der Juleica gelten. Bei Fragen wende dich an die zuständige Landeszentralstelle.