Rheinland-Pfalz

Für Fragen zu den Landesregelungen steht euch zur Verfügung:

Landesjugendring Rheinland-Pfalz
Beate Pfeifer
Raimundistr. 2
55118 Mainz
fon 06131 / 96 02 04
E-Mail: pfeifer@ljr-rlp.de
Web: www.ljr-rlp.de


Juleica und Ehrenamtskarte

Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gelten automatisch auch für die Juleica. Die Mindestanforderungen der Ehrenamtskarte sind mit der Juleica in der Regel automatisch erfüllt, d. h. Inhaber*innen der Juleica hätten ohnehin meist An­spruch auf eine Ehrenamtskarte. Wer eine Juleica hat, muss somit keine Ehrenamtskarte beantragen. Auch wer einen Freiwilligendienstausweis (FSJ, FÖJ, BFD) besitzt, sollte damit alle Vergünstigungen der landesweiten Ehrenamtskarte bekommen.