Preise und Rechnungen

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) verantwortet entsprechend eines Beschlusses der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) das Juleica-Antragsverfahren, zu dem v.a. das Vorhalten des Antragssystems (juleica-antrag.de), der Druck und der Versand der Karten gehören. Dies wird nichtöffentlich gefördert und muss sich daher ausschließlich durch die Gebühr für die Karten finanzieren. Der Preis beträgt zurzeit 4,50 Euro pro Juleica (inkl. MwSt. und Versand) und wird i.d.R. der Organisation, die jeweils die 2. Genehmigung erteilt, in Rechnung gestellt. Meist ist dies der Öffentliche Träger (Jugendamt). Die Abwicklung und Rechnungsstellung erfolgt durch die Juleica GmbH, die der DBJR zu diesem Zweck gegründet hat und deren einziger Gesellschafter der DBJR ist.