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Sonderurlaub und Bundesfreiwilligendienst!
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Verfasst am: 10. 07. 2012 [10:00]
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Kobolt
Themenersteller
Dabei seit: 31.01.2012
Beiträge: 4
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Hallihallo an alle!
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen!
Ich habe schon Stunden im Iternet nach diesem Thema gesucht!
Ich mache seit 01.01.2012 einen Bundesfreiwilligendienst und habe jetzt für das Sommerlager bei den Pfadfindern (ich bin Leiterin) für eine Woche Sonderurlaub beantragt!
Meine Einsatzstelle sagt mir nun, dass für den Bundesfreiwilligendienst kein Sonderurlaub vorgesehen sei.
Für das FSJ hingegen schon!
Ich verstehe das nicht, und wollte mal wissen, ob die Entscheidung meiner Einsatzstelle richtig ist und ob mir eventuell jemand mit einem Gesetz weiterhelfen kann.
Wie gesagt ich habe schon ziemlich lange zu diesem Thema im Internet gesucht, aber nichts gefunden, auf das ich mich stürtzen könnte!
Vielen Dank schon mal im Vorfeld
Der kleine Kobolt
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Verfasst am: 12. 07. 2012 [09:57]
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mrholz
Dabei seit: 17.04.2012
Beiträge: 2
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Hallo, auch dir steht Sonderurlaub zu.
Für Niedersachsen steht dies in §§ 1,2,6 JArbBefrG ( Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports ) . Für andere Bundesländer gibts ähnliche Gesetze.
Für Hessen steht es hier : HKJGB ( Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch ) vierter Teil
Viel Spass auf eurem Sommerlager
und Gut Pfad
( bin selber Pfadfinder und fahre in einer Woche auf BuLa )
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 12.07.2012 um 10:06.]
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Verfasst am: 13. 07. 2012 [09:16]
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Kobolt
Themenersteller
Dabei seit: 31.01.2012
Beiträge: 4
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Und das gilt auch wenn ich Bundesfreiwilligendienst mache?
Ich meine das zählt ja theoretisch auch als Ehrenamt bzw Freiwilligen Arbeit.
Ich bin total verunsichert!
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Verfasst am: 14. 07. 2012 [10:55]
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mrholz
Dabei seit: 17.04.2012
Beiträge: 2
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In meinen Augen Ja, aber frage mal den Geschäftsführer der Veranstaltung bzw. bei der Organisation des Zeltlagers, die kennen sich besser mit Landesrecht Sonderurlaub aus. Dass Ergebnis kannst du ruhig mal bitte posten.
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Verfasst am: 25. 07. 2012 [11:46]
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Kobolt
Themenersteller
Dabei seit: 31.01.2012
Beiträge: 4
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Hallihallo!
Sooo ich hab mich ein wenig mit meinem Arbeitgeber rumgeärgert, ABER nun wurde mein Sonderurlaub genehmigt...
Für Bufdis gilt das Gesetz auf Sonderurlaub genauso wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch!
Ich wurde für meinen Einsatz nun in meiner Dienststelle sehr gelobt, weil ich nicht locker gelassen habe! Das würde ich auch jedem anderen raten!
Liebe Grüße
Der Kobolt
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