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Das Online-Verfahren

In dieser Rubrik gibt es die ganz allgemeinen Fragen zum neuen Antragsverfahren. Detailfragen zu spezifischen Bereichen finden Sie auf den anderen Unterseiten!

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Mitarbeiter-innen der Jugendverbände wenden sich bitte zunächst an die Landesgeschäftsstelle des jeweiligen Jugendverbandes.

MitarbeiterInnen von kleinen freien Trägern wenden sich bitte an das jeweils zuständige örtliche Jugendamt.

MitarbeiterInnen der Landesgeschäftsstellen der Jugendverbände und der öffentlichen Träger wenden sich bitte an die jeweilige Landeszentralstelle (Die Adressen finden Sie unter "In den Bundesländern" im jeweiligen Bundesland)

MitarbeiterInnen der Landeszentralstellen wenden sich bitte an den Deutschen Bundesjugendring.

Wie läuft die Antragstellung durch eineN JugendleiterIn ab?

Einen Einblick in den Ablauf gibt es unter: http://www.juleica.de/225.0.html

Was wird sich an dem Verfahren ändern?

Das Online-Antragsverfahren wird das bisherige Verfahren nahezu 1:1 abbilden: Nachdem die/der Jugendleiter-in den Antrag online gestellt hat, müssen sich nacheinander freier und öffentlicher Träger einloggen und den Antrag bestätigen – dazu erhalten diese jeweils eine automatische Benachrichtigungsmail.
Alternativ werden auch die freien Träger Anträge stellen können, bei denen die Jugendleiter-innen und die öffentlichen Träger ihre Zustimmung erklären müssen, bevor die Karte in Druck geht.

Wer darf Anträge bearbeiten?

Um als freier oder öffentlicher Träger die Juleica-Anträge freischalten zu können, müssen gesicherte Logins für die einzelnen Träger vergeben werden. Die Träger sind dann jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zur Freischaltung legitimiert und können ggf. weitere Bearbeiter-innen anlegen und autorisieren. Weitere Informationen im Abschnitt „Trägererfassung”.

Wie werden die Karten produziert?

Die Karten werden weiterhin zentral produziert. Allerdings entfällt der monatliche Bearbeitungsstichtag. Sobald für Anträge die Druckfreigabe vorliegt und genügend Anträge für einen Druckbogen gesammelt wurden, werden diese produziert und anschließend direkt der/dem Jugendleiter-in zugeschickt, sofern keine alternative Lieferanschrift angegeben wird.

Welche technischen Voraussetzungen müssen freie und öffentliche Träger erfüllen?

Für die Bearbeitung der Anträge benötigen die Träger einen Computer mit Internet-Zugang. Die Datenbank kann über einen beliebigen Browser aufgerufen werden, so dass auf dem PC keine Installation notwendig ist. Ferner wird eine E-Mail-Adresse benötigt.

Wie werden Qualifikations/Erste-Hilfe-Nachweise übermittelt?

Das System sieht keine Möglichkeit vor, Nachweise upzuloaden, die dann von den Trägern eingesehen werden könnten. Es besteht aber die Möglichkeit für die/de Jugendleiter-in, in dem entsprechenden Bemerkungsfeld angaben zur erworbenen Qualifikation zu machen.

Kann auch ein-e 15Jährige-r einen Antrag stellen?

Das System prüft zz. nicht, ob die/der JugendleiterIn das erforderliche Alter für die Beantragung der Juleica hat. Dies ist Aufgabe des freien & öffentlichen Trägers!

Kann ich Fehler in Anträgen als Träger bearbeiten?

Nein, das kann nur die/der Antragsteller-in. Sie müssen die Anträge in diesem Fall vorläufig zurückweisen.

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